Henning Moller

Biografie

Magister Henning Moller (latinisiert Henningus oder Henningius Molitor oder Molitoris) ist zwischen 1511 und 1514 als Offizial (Stellvertreter) des Hamburger Dompropstes Joachim Klitzing urkundlich belegt. Er war außerdem Inhaber der Pfarrstelle in Eddelak (Dithmarschen) sowie Kantor und Kapitular im Kollegiatstift St. Marien vor Einbeck. Am 6. 8. 1511 besiegelte Moller in Hamburg eine Urkunde, mit der Klitzing die Stiftung einer Altarpfründe in der Itzehoer Laurentius-Kirche durch Ölgard Rantzau, die Mutter Johann Rantzaus (1492-1565), bestätigte. Am 13. 1. 1512 vermittelte Moller eine Vereinbarung zwischen dem Rat von Itzehoe und den Geistlichen an der Laurentius-Kirche über die Versorgung mit Getränken zum Eigenbedarf. Am 31. 3. 1511 entschied Moller, dass der Klerus an der Laurentius-Kirche für seine Immobilien nicht steuerpflichtig sei. In einem Notariatsinstrument über eine Vikarie in der Wöhrdener Kirche vom 12. 8. 1512 begegnet Moller als Zeuge. Am 20. 1. 1514 besiegelte Moller zu Lunden einen Vertrag über die Unterhaltung der St. Annen-Kapelle in Bösbüttel. Am 28. 2. 1514 verzichtete Moller auf sein Benefizium in Eddelak. Am 6. 5. 1514 promulgierte Moller einen Kollektenbrief zugunsten des Wiederaufbaus der untergegangenen Kirche von Herzhorn. Moller stellte, wie sich aus einem Verhörprotokoll von 1537/38 ergibt, auch Dispensurkunden in Ehesachen aus. Später begab sich Moller vielleicht in das Bistum Minden. Diese Orientierung deutet auf Beziehungen zu dem Jüngeren Haus Schauenburg hin, das damals noch in der Grafschaft Holstein-Pinneberg westlich von Hamburg regierte. Henning Moller war mit seiner Häufung von Ämtern, die er mit Sicherheit nur z.T. persönlich ausübte, ein typischer Vertreter der Geistlichkeit vor der Reformation.

Bilder, Dokumente und Medien

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literaturhinweise